
Das sollten Sie in jedem Fall abschliessen - eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei einer Reservierung einer Ferienwohnung nicht ohne rechtliche Regelung. Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Reservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag.
Abschluss des Gastaufnahmevertrages:
- Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich geschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
- Die Buchung kann per Post, Telefax oder Email erfolgen. Mündliche Vorab-Reservierungen per Telefon müssen schriftlich bestätigt werden.
- Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, deren Vertragsverpflichtung der buchende Gast wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Rücktritt:
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von der verbindlichen Buchung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Tritt der Gast dennoch zurück, ist er verpflichtet, die pauschalen Stornogebühren in der nachfolgenden Höhe zu bezahlen (jeweils in % des vereinbarten Unterkunftspreises).
- Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20%
- Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%
- danach und bei Nichterscheinen: 80%
- Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.
Akuelle Formulare für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung:
Wenden Sie sich an an die Tourist-Information "Ferienlandschaft Gehrenberg-Bodensee" und fordern dort Ihre Versicherungsformulare an. Einfacher ist es jedoch, die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung direkt im Internet abzuschliessen (siehe Verweis unten auf dieser Seite).
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen die Produkte unseres Partners der Europäischen Reiseversicherung.
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